Bestehende Partnerschaften

Mit dem Ziel den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern setzt die Human Rights Law Clinic sowohl bei der Ausbildung der Studierenden als auch bei der konkreten Fallarbeit auf eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwältinnen und Anwälten, Rechtsberatungsstellen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Fallarbeit
Im Rahmen der Fallarbeit kam bereits mit diversen Anwaltsbüros und Rechtsberatungsstellen eine Zusammenarbeit zu Stande. Dabei haben wir bis anhin zwischen drei Formen der Zusammenarbeit unterschieden. Weitere Formen der Zusammenarbeit sind jedoch ohne Weiteres denkbar.
- Übernahme des Mandates durch die Human Rights Law Clinic
- Gemeinsame Bearbeitung des Mandates (Co-Betreuung)
- Hintergrundrecherche zu einer spezifischen Frage im Rahmen eines Einzelfalls
Organisationen
Im Rahmen des Basiskurses Human Rights Law Clinic absolvieren die Studierenden ein Kurzpraktikum bei einer Rechtsberatungsstelle, einer NGO oder einem Anwaltsbüro (Übersicht Praktikumsplätze). Zu diesem Zweck besteht eine enge Zusammenarbeit mit den folgenden Rechtsberatungsstellen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kanzleien:
- Asylex
- Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers
- Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug (humanrights.ch)
- Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen (KAZ)
- Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF)
- Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)
- Schweizerisches Rotes Kreuz SRK (Beratungsdienst Humanitäre Visa, Suchdienst)
- Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS Bern)
Fachreferate
Die folgenden Spezialistinnen und Spezialisten haben im Rahmen der Human Rights Law Clinic Fachreferate gehalten oder Unterrichtseinheiten übernommen:
- RA S. Bernard (Rechtsvertretung im Massnahmenvollzug)
- RA Dr. E. Hofstetter (Prozessrecht)
- A. Misic (Einblick in die Arbeit als Gerichtsschreiber beim EGMR)
- RA Dr. S. Motz (Familienzusammenführung für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in der Schweiz)
- RA P. Nideröst (Unterbringung in der Nothilfe)
- Prof. Dr. F. Schürmann (Individualbeschwerde vor dem EGMR)
- Fürsprecher T. Wenger (Zwangsmassnahmen im Migrationsrecht)