Human Rights Law Clinic

Fallarbeit

Der Fokus der Human Rights Law Clinic richtet sich auf menschenrechtliche Fragen im Bereich des Migrationsrechts, des Straf- und Massnahmenvollzugs, des Polizeirechts sowie des Sozialrechts. Diese Eingrenzung hat zwei Gründe: Zum einen sind in der Schweiz in den genannten Bereichen Defizite hinsichtlich der Umsetzung der Grund- und Menschenrechte auszumachen. Zum anderen besteht in diesen Bereichen ein Bedarf nach einem niederschwelligen Zugang zu Rechtsberatung und -vertretung.

In diesem Zusammenhang ist die Human Rights Law Clinic immer auf der Suche nach geeigneten Fällen und Fragestellungen. Unser Ziel ist es nicht, die Tätigkeit von Anwält:innen, NGOs oder anderen Organisationen zu konkurrieren, vielmehr wollen wir in Bereichen ein zusätzliches Angebot bieten, in welchen zu wenig Ressourcen zur Verfügung stehen, sei dies aufgrund der finanziellen Lage der ratsuchenden Personen oder aufgrund der hohen Arbeitsbelastung. Ein besonderes Interesse haben wir an Fragestellungen, welche in den Bereich der strategischen Prozessführung fallen.

In der Vergangenheit hat die Human Rights Law Clinic bereits Fälle bearbeitet, welche in den Bereich der strategischen Prozessführung fallen. Konkret bedeutet dies, dass Veränderungen über den einen Einzelfall hinaus angestrebt werden, wodurch Lücken im Menschenrechtsschutz geschlossen und strukturelle Menschenrechtsverletzungen in der Schweiz und in Herkunftsstaaten von Flüchtlingen thematisiert werden können. Oberste Richtschnur für die Auswahl eines Falls zur Bearbeitung durch die Law Clinic ist aber dessen Eignung für die juristische Ausbildung der Studierenden.

Fälle, die sich aufgrund menschenrechtlicher Defizite für eine strategische Prozessführung eignen, sehen wir bspw. in:

  • Familiennachzug bei vorläufig aufgenommen Flüchtlingen bzw. vorläufig aufgenommenen Personen
  • Landesverweisungen bei Personen mit geringen Strafen (Drittstaatsangehörige und EUEFTA-Angehörige)
  • Menschenhandelsopfer im Dublinverfahren
  • Unterbringung von Kindern im Nothilferegime
  • Inländerdiskriminierung im Familiennachzug
  • Umgekehrter Familiennachzug
  • Ausgestaltung des Verwahrungsvollzugs
  • Differentialprognose bei der bedingten Entlassung aus dem Vollzug einer Freiheitsstrafe
  • Äquivalenzprinzip bei der medizinischen Versorgung im Freiheitsentzug
  • Information, Kommunikation und Kontakte während des Freiheitsentzuges im digitalen Zeitalter
  • Beschwerden anerkannter Flüchtlinge an UNO-Menschenrechtsausschüsse gegen ihren Heimatstaat

Wir bearbeiten auch Fälle ausserhalb stratetischer Prozessführung. Wir haben folgenden Kriterienkatalog definiert, um sicherzustellen, dass diese in das Profil der Law Clinic passen:

  • Menschenrechtliche Fragestellung im Bereich Migrationsrecht, Straf und Massnahmenvollzug, Polizeirecht oder Sozialrecht
  • Fall muss sich für Ausbildungszwecke eignen
  • Komplexe oder neue Rechtsfrage, vertiefte Rechtsrecherche
  • Keine aussichtslosen Fälle oder Fälle, bei denen schon alles versucht wurde und zum xten Mal ein Wiedererwägungs- oder Revisionsgesuch eingereicht werden soll
  • Fälle ohne Fristen oder mit langen Fristen (kurze Beschwerdefristen eigenen sich eher nicht)

In der Vergangenheit haben wir in folgenden Formen mit Partnerinstitutionen zusammengewirkt:

  • Übernahme des Mandates durch die Human Rights Law Clinic
  • Gemeinsame Bearbeitung des Mandates (Co-Betreuung)
  • Mitarbeit in Beschwerdeverfahren

Andere Formen sind jedoch denkbar. Aufgrund begrenzter Kapazitäten sowie der Bearbeitung der Fälle im Rahmen des Lehrbetriebes der Universität können wir aber leider nur eine beschränkte Anzahl Fälle betreuen.